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   VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661   

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https://dejure.org/2013,1605
VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661 (https://dejure.org/2013,1605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2013 - 5 B 12.1661 (https://dejure.org/2013,1605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 5 B 12.1661 (https://dejure.org/2013,1605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
    Melderecht: Ehegatten/Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, müssen nicht zwingend eine gemeinsame Hauptwohnung haben | Bestimmung einer Hauptwohnung durch die Meldebehörde; Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute mit je einer alleinigen Wohnung; Ausnahmefall; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
    Melderecht: Ehegatten/Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, müssen nicht zwingend eine gemeinsame Hauptwohnung haben | Bestimmung einer Hauptwohnung durch die Meldebehörde; Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute mit je einer alleinigen Wohnung; Ausnahmefall; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1979
  • DÖV 2013, 569
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
    Zwar ist das Melderecht nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG U. v. 20.3.2002 - 6 C 12/01 - juris Rn. 19).

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris; Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
    In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris; Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
  • VG München, 14.06.2006 - M 7 K 05.3511
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
    In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris; Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
  • VG Regensburg, 21.04.2021 - RO 9 K 20.76

    Änderung der Angaben über Familienstand im Melderegister

    Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - NJW 2013, 1979/1980; ders., B.v. 23.9.2016 - 5 ZB 15.142, BeckRS 2016, 53214 Rn. 6, beck-online).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 5 ZB 15.142

    Fortschreibung des Melderegisters - Verhältnis von Melderecht und

    Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (BVerwG, U. v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579; BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - NJW 2013, 1979/1980).
  • VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538

    Melderechtliche Zuordnung von Reisetagen zur Wohnung

    Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - juris Rn. 18).
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